Was ist die Stiftung "Von Werkstatt zu Werkstatt"?

Unser Engagement für Frieden, Freiheit und Verantwortung

Die Stiftung „Von Werkstatt zu Werkstatt“ unterstützt die berufliche Aus- und Weiterbildung Jugendlicher unabhängig Rasse, Beruf, Geschlecht oder Religion. Partner sind zahlreiche Handwerker aus der Region Bochum sowie weitere namhafte Wirtschaftsunternehmen - nicht nur aus dem Ruhrgebiet, die die Stiftungsarbeit finanziell und fachlich unterstützen. Partner vor Ort sind vor allem die Salesianer Don Boscos, die über langjährige Erfahrung im Bildungsbereich und vor allem der beruflichen Bildung verfügen. 

Die Stiftung möchte einen Beitrag zum Aufbau handwerklicher Existenzen leisten und so zur Sicherung des Gemeinwohls in Krisengebieten beitragen. Die Angleichung bzw. Schaffung von Bildungsstandards durch den Austausch von Wissen und handwerklichem know-how sowie die Vernetzung von Bildungsstandorten weit über die Grenzen Deutschlands hinweg ist zentrales Anliegen der Stiftungsarbeit. 

Wie kann ich Stifter/Spender werden?

Jahresprojekt 2020/2021 und 2022/2023

Kankan und Siguiri, Guinea

Guinea verfügt über fruchtbare Böden, viele Bodenschätze und einen Hafen – damit sind die Voraussetzungen für eine gute wirtschaftliche Entwicklung…

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Jahresprojekt 2019

Sunyani, Ghana

Das Berufsbildungszentrum der Salesianer Don Boscos Sunyani liegt im mittleren Bereich Ghanas, ca. 60 km nordwestlich von Kumsasi im Distrikt…

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Jahresprojekte 2018

Kamuli, Uganda

Kfz-Ausbildungswerkstatt am St. Joseph's Berufsbildungszentrum in Kamuli, Uganda

Die Region um Kamuli ist geprägt durch große Armut und den Mangel an…

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Der Zweck der Stiftung

Der Zweck der Stiftung ist die Unterstützung der beruflichen Aus- und Weiterbildung von Jugendlichen unabhängig von Rasse, Beruf, Geschlecht oder Religion. Die Stiftung will dazu beitragen, die zu diesem Zweck von den Salesianern Don Boscos unterhaltenen Bildungseinrichtungen gezielt zu unterstützen.

Selbstverständlich ist die Stiftung als gemeinnützig anerkannt. Zustifter und Spender erhalten eine abzugsfähige Zuwendungsbescheinigung.